Preise
Meine besonderen Leistungen für Selbstzahler im Überblick:
Erstgespräche dauern erfahrungsgemäß mit Einzelpersonen 75-90 Minuten, mit Paaren 90-105 Minuten, im Verlauf werden die Gespräche meist kürzer.
Die genannten Preise gelten auch für telefonische Gespräche sowie Videotelefonie.
Für nicht geplante Kriseninterventionen und Akutbehandlungen und an Samstagen berechne ich einen Aufschlag von 30%.
An Sonn-und Feiertagen berechne ich für Kriseninterventionen und Akutbehandlungen einen Aufschlag von 50%.
Besonderheit private Krankenversicherung
Aufgrund meines Studiums und meiner Qualifikationen im psychotherapeutischen Bereich kann die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung im Kostenerstatungsverfahren möglich sein. Auch bei einigen meiner MitarbeiterInnen ist eine solche Kostenerstattung möglich. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall meistens auf der Grundlage des Heilpraktikers für Psychotherapie. Die erstatteten Kosten orientieren sich an der seit den 80-er Jahren nicht angepassten Gebührenordnung (GebueH) für Heilpraktiker, 46,00 Euro pro Sitzung.
Wir orientieren uns in der Abrechnung an den o.g. Preisen. Es bleibt demnach ein Differenzbetrag, den Sie selbst finanzieren. Wir erörtern gerne im persönlichen Gespräch Ihre individuellen Abrechnungsoptionen.
Ausfallhonorar
Ich nehme mir Zeit für Sie. Die eingeplante Zeit habe ich nur für Sie persönlich reserviert. Damit wir pünktlich beginnen können, achte ich auch auf Pufferzeiten zwischen zwei Terminen.
All dies kann ich nur durch verbindliche Terminvergabe ermöglichen.
Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, berechne ich ihn voll. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 3 Arbeitstage (72 Stunden) zuvor abgesagt wurde. Eine Nachricht per Mail oder Anrufbeantworter genügt.
Die Vorteile einer privaten Therapiefinanzierung
Schnelle Hilfe
Sie bekommen bei mir schnellstmöglich, abhängig von Ihrer Flexibilität, einen Termin. Die Wartezeiten in meiner Praxis sind deutlich kürzer als ansonsten im Gesundheitssystem. Von der KV (kassenärztlichen Vereinigung) werden zu wenig Kassensitze zur Verfügung gestellt. Die Folge: Die Wartezeit kann bis zu einem Jahr betragen, das Sie ohne Hilfsmaßnahmen überstehen müssen. Im schlimmsten Fall können lange Wartezeiten sogar dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren.
Individuell – genau was Sie brauchen
Unser Termin dauert so lange Sie möchten. Wir sprechen über Ihr Anliegen, erarbeitet für sie ein passendes Konzept und Lösungen. Wir sehen uns dann in für Sie passenden Terminlängen und Abständen.
Unkompliziert
Sie müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Formulare und Gutachten entfallen. Wir können von der ersten Sitzung an ganz konzentriert an Ihrem Anliegen arbeiten.
Diskretion
Grundsätzlich unterliege ich, genauso wie alle meine KollegInnen, der Schweigepflicht. In meinem Fall werden allerdings Vedachtsdiagnosen und Inhalte nicht wie bei Therapeuten mit Kassensitz an Krankenkassen weitergeleitet. Somit vermeiden Sie Komplikationen im Arbeitsleben ( z.B. bei der Verbeamtung) sowie bei Versicherungen.
(Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens,- und privaten Krankenversicherungen kann es erhebliche Risikozuschläge geben, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierter Behandlung oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.)
Beratung / Coaching
Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Sitzungen nicht bei kurzfristigen Belastungen ohne psychische Diagnose nach ICD 10. Aber nicht jeder Mensch der Rat sucht oder sich Unterstützung wünscht hat eine psychische Erkrankung. Beispielsweise bei Beziehungskonflikten, Karrierethemen oder Gesundheitsprophylaxe. Das gilt nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Paarberatung (oder Paartherapie): Diese wird grundsätzlich nicht von der Kasse übernommen.
Steuerliche Vorteile
Sie können Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art“ steuerlich geltend machen. Berufliches Coaching ist in der Regel unter Werbungskosten absetzbar. Befragen Sie zu Ihrem Einzelfall am besten Ihren Steuerberater.