Erstgespräche dauern erfahrungsgemäß mit Einzelpersonen 75-90 Minuten, mit Paaren 90-105 Minuten, im Verlauf werden die Gespräche meist kürzer.
Die genannten Preise gelten auch für telefonische Gespräche sowie Videotelefonie.
Besonderheit private Krankenversicherung
Aufgrund meines Studiums und meiner Qualifikationen im psychotherapeutischen Bereich kann die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung im Kostenerstatungsverfahren möglich sein. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Basis meines Heilpraktikers für Psychotherapie. Die erstatteten Kosten orientieren sich an der seit den 80-er Jahren nicht angepassten Gebührenordnung (GebueH) für Heilpraktiker.
Ich rechne nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), Ziffer 870, 100,55 Euro a 50 Minuten, ab. Es bleibt demnach ein Differenzbetrag, den Sie selbst finanzieren.
Ausfallhonorar
Ich nehme mir Zeit für Sie. Die eingeplante Zeit habe ich nur für Sie persönlich reserviert. Damit wir pünktlich beginnen können, achte ich auch auf Pufferzeiten zwischen zwei Terminen.
All dies kann ich nur durch verbindliche Terminvergabe ermöglichen. Deshalb erhebe ich ein Ausfallhonorar von €80, wenn Sie zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin absagen.
Schnelle Hilfe
Sie bekommen bei mir schnellstmöglich, meist 7-14 Tagen, abhängig von Ihrer Flexibilität, einen Termin. Von der KV (kassenärztlichen Vereinigung) werden zu wenig Kassensitze zur Verfügung gestellt. Die Folge: Die Wartezeiten können mehrere Monate betragen, die Sie ohne Hilfsmaßnahmen überstehen müssen. Im schlimmsten Fall können lange Wartezeiten sogar dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren.
Individuel – genau was Sie brauchen
Unser Termin dauert so lange Sie möchten. Wir sprechen über Ihr Anliegen, erarbeitet für sie ein passendes Konzept und Lösungen. Wir sehen uns dann in für Sie passenden Terminlängen und Abständen.
Unkompliziert
Sie müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Formulare und Gutachten entfallen. Wir können von der ersten Sitzung an ganz konzentriert an Ihrem Anliegen arbeiten.
Diskretion
Grundsätzlich unterliege ich, genauso wie alle meine KollegInnen, der Schweigepflicht. In meinem Fall werden allerdings Vedachtsdiagnosen und Inhalte nicht wie bei Therapeuten mit Kassensitz an Krankenkassen weitergeleitet. Somit vermeiden Sie Komplikationen im Arbeitsleben ( z.B. bei der Verbeamtung) sowie bei Versicherungen.
(Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens,- und privaten Krankenversicherungen kann es erhebliche Risikozuschläge geben, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierter Behandlung oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.)
Beratung / Coaching
Krankenkassen übernehmen die Kosten für ihre Sitzungen nicht bei kurzfristigen Belastungen ohne psychische Diagnose nach ICD 10. Aber nicht jeder Mensch der Rat sucht oder sich Unterstützung wünscht hat eine psychische Erkrankung. Beispielsweise bei Beziehungskonflikten, Karrierethemen oder Gesundheitsprophylaxe. Das gilt nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Paarberatung (oder Paartherapie): Diese wird grundsätzlich nicht von der Kasse übernommen.
Steuerliche Vorteile
Sie können Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art“ steuerlich geltend machen. Berufliches Coaching ist in der Regel unter Werbungskosten absetzbar. Befragen Sie zu Ihrem Einzelfall am besten Ihren Steuerberater.
Yvonne C. Beuckens | Kurzzeittherapie, Coaching, Paar- und Sexualtherapie in Bad Nauheim
Elisabethenstraße 7, 61231 Bad Nauheim,
Telefonnummer: 06032 949 33 55 | E-Mail: info@yvonne-beuckens.de
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